1.
Vorspann mit allen notwendigen formalen Angaben
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Name der Referendarin / des Referendars
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Name der Ausbildungsschule
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Datum, Klasse, Raum
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Unterrichtsbeginn, -ende
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Fach
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Name der Ausbildungslehrerin/ des Ausbildungslehrers sowie
der Fachleiterin
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Thema der Unterrichtsreihe und der aktuellen geplanten
Unterrichtsstunde, gegebenenfalls der vorhergehenden und der nachfolgenden
Stunde
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Ziel(e) der Reihe und Ziel(e) der Stunde.
OVP und VVO verlangen eine
kurzgefasste Darstellung der didaktischen Schwerpunkte (1), des geplanten
Verlaufs (2) und der Ziele des geplanten Unterrichts beziehungsweise Vorhabens
(3), dabei sollen Begründungszusammenhänge in der Regel mündlich erläutert
werden.
Die Darstellung der
Planungsschwerpunkte muss von der Lehramtsanwärterin/ dem Lehramtsanwärter
verantwortet werden.
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Prinzip der Relevanz statt
vollständiger Berücksichtigung aller Planungselemente
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Im Rahmen der Ausbildung ist jedoch darauf zu achten, die
Zielperspektiven der Unterrichtsplanung sukzessive zu erweitern und einseitige
Schwerpunktsetzungen zu vermeiden (vgl.: ausbildungsdidaktische Funktion des
Unterrichtskonzepts).
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zur Beurteilung der intendierten Lernprogression sind
Lernzielangaben zur Stunde und zur Reihe sowie ein detaillierter Plan des
Stundenverlaufs unverzichtbar.
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Der Verlaufsplan soll den vorgesehenen Lernprozess
der Lerngruppe in seiner zielgerichteten Strukturierung skizzieren. Als
Strukturskizze ist er das Ergebnis eines Klassifizierungsprozesses und folgt
eindeutigen Kategorien. Er soll insbesondere informieren über die
Elementarisierung und lerneffiziente sukzessive Entfaltung des
Unterrichtsgegenstandes, über zugeordnete Medien, Sozial- und Aktionsformen sowie
über angewandtes oder intendiertes methodisches Wissen der Schüler (vgl.:
ausbildungsdidaktische Funktion des Unterrichtskonzepts).
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Umfang: Die schriftliche Planung soll
nicht mehr als drei bis vier Seiten umfassen. Hinzu kommen alle unterrichtlich
relevanten Quellen und Materialien.
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Die hier getroffenen Regelungen gelten auch für die
schriftlichen Planungen zu den unterrichtspraktischen Prüfungen gem. § 59 (5)
OVP und 59,5 Abs. 2 VVO.
lenkt die Aufmerksamkeit des
Beobachters auf die unterrichtlich intendierten Schwerpunkte und dient der
Reflexion. Es ist Grundlage eines Gesprächs, in dem Planung und Durchführung
des Unterrichts in größeren didaktischen und methodischen Zusammenhängen
erörtert werden.
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Reflexionshilfe über den durchgeführten Unterricht und unterrichtliches Steuerungsinstrument
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insbesondere der Verlaufsplan bietet Kategorien für die
Strukturierung, Wahrnehmung und Evaluation des eigenen Unterrichts.
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Mittel der Gestaltung der Lernprozesse durch
Verknüpfung von Zielen, Inhalten und Unterrichtsmethoden. Es spiegelt eine
Gesamtplanung wider, die schüler-, gegenstands- und methodenorientiert ist,
was im einzelnen Folgendes bedeutet:
î
Orientierung am Unterrichtsgegenstand: Didaktische Reduktion,
Schwerpunktsetzung und mediale Realisierung
î
Orientierung an den Lehr-/Lernprozessen: Zielgerichtete
Strukturierung des Unterrichts unter Berücksichtigung der gruppenspezifischen
Lernvoraussetzungen und Rahmenbedingungen sowie unter Berücksichtigung der
Lernprogression und der Prinzipien der Lehr-/Lernorganisation
î
Methodenorientierung: Methoden der Vermittlung unter
Berücksichtigung von Sachaspekten, Verfahrensaspekten und sozialen Aspekten.
© Petra Schattschneider