Das schriftliche Unterrichtskonzept

 

1.      Vorspann mit allen notwendigen formalen Angaben

-          Name der Referendarin / des Referendars

-          Name der Ausbildungsschule

-          Datum, Klasse, Raum

-          Unterrichtsbeginn, -ende

-          Fach

-          Name der Ausbildungslehrerin/ des Ausbildungslehrers sowie der Fachleiterin

-          Thema der Unterrichtsreihe und der aktuellen geplanten Unterrichtsstunde, gegebe­nenfalls der vorhergehenden und der nachfolgenden Stunde

-          Ziel(e) der Reihe und Ziel(e) der Stunde.

 

2.       Schwerpunktsetzungen

OVP und VVO verlangen eine kurzgefasste Darstellung der didaktischen Schwerpunkte (1), des geplanten Verlaufs (2) und der Ziele des geplanten Unterrichts beziehungsweise Vorhabens (3), dabei sollen Begründungszusammenhänge in der Regel mündlich erläutert werden.

Die Darstellung der Planungsschwerpunkte muss von der Lehramtsanwärterin/ dem Lehramtsan­wärter verantwortet werden.

-          Prinzip der Relevanz statt vollständiger Berücksichtigung aller Planungselemente

-          Im Rahmen der Ausbildung ist jedoch darauf zu achten, die Zielperspektiven der Unter­richtsplanung sukzessive zu erweitern und einseitige Schwerpunktsetzungen zu vermeiden (vgl.: ausbildungsdidaktische Funktion des Unterrichtskonzepts).

-          zur Beurteilung der intendierten Lernprogression sind Lernzielangaben zur Stunde und zur Reihe sowie ein detaillierter Plan des Stundenverlaufs unverzichtbar.

-          Der Verlaufsplan soll den vorgesehenen Lernprozess der Lerngruppe in seiner zielge­richteten Strukturierung skizzieren. Als Strukturskizze ist er das Ergebnis eines Klassifizierungsprozesses und folgt eindeutigen Kategorien. Er soll insbesondere in­formieren über die Elementarisierung und lerneffiziente sukzessive Entfaltung des Unterrichtsgegenstandes, über zugeordnete Medien, Sozial- und Aktionsformen so­wie über angewandtes oder intendiertes methodisches Wissen der Schüler (vgl.: ausbildungsdidaktische Funktion des Unterrichtskonzepts).

-          Umfang: Die schriftliche Planung soll nicht mehr als drei bis vier Seiten umfassen. Hinzu kommen alle unterrichtlich relevanten Quellen und Materialien.

-          Die hier getroffenen Regelungen gelten auch für die schriftlichen Planungen zu den unterrichtspraktischen Prüfungen gem. § 59 (5) OVP und 59,5 Abs. 2 VVO.

 

3        Funktion des Unterrichtskonzeptes

lenkt die Aufmerksamkeit des Beobachters auf die unterrichtlich intendierten Schwerpunkte und dient der Reflexion. Es ist Grundlage eines Gesprächs, in dem Planung und Durchführung des Unterrichts in größeren didaktischen und methodischen Zusammenhängen erörtert werden.

-          Reflexionshilfe über den durchgeführten Unterricht und unterrichtliches Steue­rungsinstrument

-          insbesondere der Verlaufsplan bietet Kategorien für die Strukturierung, Wahrneh­mung und Evaluation des eigenen Unterrichts.

-          Mittel der Gestaltung der Lernprozesse durch Verknüpfung von Zielen, Inhalten und Unterrichtsmethoden. Es spiegelt eine Gesamtplanung wider, die schüler-, ge­genstands- und methodenorientiert ist, was im einzelnen Folgendes bedeutet:

î         Orientierung am Unterrichtsgegenstand: Didaktische Reduktion, Schwerpunktset­zung und mediale Realisierung

î         Orientierung an den Lehr-/Lernprozessen: Zielgerichtete Strukturierung des Unter­richts unter Berücksichtigung der gruppenspezifischen Lernvoraussetzun­gen und Rahmenbedingungen sowie unter Berücksichtigung der Lernprogres­sion und der Prinzipien der Lehr-/Lernorganisation

î         Methodenorientierung: Methoden der Vermittlung unter Berücksichtigung von Sachaspekten, Verfahrensaspekten und sozialen Aspekten.

 

© Petra Schattschneider